Informationen zu Kostenrückerstattung

Österreich:

Gesetzliche Krankenkassen:

In Österreich kann von den gesetzlichen Krankenkassen für ernährungsmedizinische Leistungen derzeit noch keine Kostenübernahme beantragt werden. 

 Jedoch gibt es bei ausgewählten Sozialversicherungsträgern finanzielle Zuschüsse, die auch für Ernährungsmedizinische Beratung und Therapie geltend gemacht werden können. 

SVS - Gewerbetreibende, Bauern, Freiberufler & Neue Selbstständige:

Für gewisse präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherung der Selbständigen den SVS-Gesundheitshunderter.

Weitere Informationen siehe SVS-Website: www.svs.at 

Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

Die LKUF unterstützt ebenso ernährungsmedizinische Beratungen und Therapien.  Hierfür übernimmt die LKUF einen freiwilligen Kostenzuschuss von 90 % von € 60,– pro Stunde max. zweimal pro Jahr.
Bedingungen dafür sind:

  • Ärztliche Verordnung mit Zuweisungsdiagnose
  • Beratung und Rechnungsstellung durch freiberufliche Diaetolog*innen


Weitere Informationen siehe: www.lkuf.at.

Private Zusatzversicherung:

Gewisse private Zusatzversicherungsträger erstatten in Ausnahmefällen die Kosten oder Teilbeträge von ernährungsmedizinischen Beratungen und Therapien. Abhängig vom Leistungskatalog. Dies ist selbstständig mit der jeweiligen Zusatzversicherung abzuklären.


Wichtige Informationen für deine Arbeitnehmerveranlagung bzw. für deine Einkommenssteuererklärung:

Die Kosten für eine ernährungsmedizinische Dienstleistungen kannst du in deiner Steuererklärung unter Krankheitskosten anführen
(außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt)

Deutschland:

In Deutschland ist es mit der jeweiligen Krankenkasse selbstständig abzuklären, ob eine Kostenerstattung möglich ist. Ich bin zertifiziert beim Verband für Ernährung und Diätetik e.V.  („Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“) und auch somit für deutsche Krankenkassen zur Kostenrückerstattung qualifiziert.

Weitere Informationen dazu findest du unter VFED.de - Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Allgemeine Downloads - Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).